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Die BVAG Berliner Versicherung AG ist zahlungsunfähig

27.03.2015: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) hat nach eigenen Angaben am 25.03.2015 beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BVAG Berliner Versicherung AG beantragt.

Laut Bafin hat der Vorstand der Gesellschaft am 19. März die Zahlungsunfähigkeit des Versicherers nach § 88 Absatz 2 VAG angezeigt.

Die Zulassung der BVAG zum Geschäftsbetrieb hatte die Bafin nach ihren gestrigen Angaben bereits am 12. Februar 2015 wegen nicht ausreichender Kapitalisierung wiederrufen.

Die Berliner Versicherung war im Jahr 2010 als Tochter der Darag Deutsche Versicherungs- und Rückversicherungs-AG gegründet worden. Von dieser wurde zum Start ein Erstversicherungs-Bestand von einer Million Euro Beitragsvolumen übernommen. Haupteigentümer des Unternehmens ist die schweizerische Beteiligungsgesellschaft BVI AG.

Die vorliegenden Geschäftsberichte weisen durchweg Verluste aus. Für 2013 wird bei Bruttobeitragseinnahmen von 11,9 Millionen Euro ein Jahresfehlbetrag von 11,8 Millionen Euro ausgewiesen. In 2012 beliefen sich die Beiträge auf 8,7 (Vorjahr 5,7) Millionen Euro und der Verlust auf 6,17 (4,96) Millionen Euro. Insgesamt wurden in den Geschäftsjahren 2011 bis 2013 somit rd. 23 Millionen Euro Verluste angehäuft. Für 2014 sind noch keine Geschäftszahlen veröffentlicht.

Für den Fall, dass das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt, regelt § 16 Absatz 1 VVG, dass die Versicherungsverhältnisse mit Ablauf von einem Monat seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden.

Kunden der JAS sind von der Insolvenz der BVAG nicht betroffen.

Stuttgart, im März 2015

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