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E-SCOOTER AB 15. JUNI IN DEUTSCHLAND ZUGELASSEN

15.06.2019: Ab heute im Einsatz

Ab sofort dürfen Tretroller mit Elektroantrieb (E-Scooter) am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist eine gültige Betriebserlaubnis und eine KFZ-Haftpflichtversicherung.

Aufgrund der baulichen Ausführung ist eine Versicherungsplakette zum Aufkleben vorgesehen. Die Fahrzeuge müssen mit einer Lenk- oder Haltestange sowie entsprechenden Brems- und Lichtsystemen ausgestatten sein. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 20 km/h liegen. . Ab einem Alter von 14 Jahren dürfen E-Scooter genutzt werden. Eine Führerschein- oder Helmpflicht besteht hingegen nicht.

Sofern Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen diese genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn befahren werden. Die Nutzung von Gehwegen ist dagegen,  auch mit ausgeschaltetem Motor, nicht gestattet

Laut einer Online Umfrage liegt in Deutschland das Potenzial für E-Scooter  bei mindestens 24,1 Millionen Fahrzeugen. 36 Prozent der volljährigen Deutschen können sich vorstellen in den nächsten drei Jahren einen E-Scooter zu erwerben. Ebenso ziehen 26 Prozent der Befragten Sharing in Betracht. (Quelle: YouGov Deutschland GmbH und Swiss Life Select)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Scooter auf dieser FAQ-Seite zusammengefasst.

 

Stuttgart, im Juni 2019

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