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Gemeinsamer Corona-Schutzschirm der Kreditversicherer und des Bundes

20.04.2020: EUR 30 Milliarden zur Sicherung von Lieferantenkrediten

Da die Corona-Pandemie national wie international die für den Wirtschaftskreislauf essenziell wichtigen Lieferketten bedroht, spannt die Bundesregierung gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro auf, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen.

Hiermit soll erreicht werden, dass bestehende Deckungszusagen der Kreditversicherer weiter aufrecht erhalten bzw. auch neue übernommen werden und die Kreditversicherer weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen. Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Durch die damit verbundene Hebelwirkung wird die Absicherung eines Geschäftsvolumens in Höhe von rund 400 Milliarden Euro erreicht. Die Kreditversicherer beteiligen sich substantiell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.

Diese Vereinbarung gilt (zunächst) für kreditversicherte Lieferungen und Leistungen, die in dem Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 erbracht wurden/werden.

 

Stuttgart, im April 2020

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