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Rekordsumme bei Schmerzensgeld in Deutschland

08.11.2019: Bei einem Routineeingriff in 2013 erlitt ein damals 17jähriger Patient „irreversible Hirnschäden“.

Verursacht wurde dies durch eine Sauerstoffunterversorgung, weil offenbar die Schläuche des Beatmungsgeräts falsch angeschlossen waren.

Das LG Gießen sprach jetzt der klagenden Familie eine Rekord-Schmerzensgeldsumme von EUR 800.000,00 zu; vorgerichtlich war das verklagte Klinikum bereit gewesen EUR 500.000,00 zu akzeptieren.

Das Gericht begründete die Höhe des Schmerzensgelds u. a. damit, dass der Patient ein Leben lang auf Hilfe angewiesen sein wird und der Fehler leicht hätte vermieden werden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Stuttgart, im November 2019

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