Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Auf Grundlage der mit Wirkung vom 10.03.2021 verabschiedeten Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung) erklären wir:

Bei der Auswahl von Versicherern und deren Produkten berücksichtigen wir die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen vorweisen, werden in unserer Produktauswahl nicht berücksichtigt oder aber bei Vorliegen einer deutlich erkennbaren Abweichung gesondert dargestellt.

Für die Beurteilung verwenden wir die von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen, zu deren ordnungsgemäßer Bereitstellung sie verpflichtet sind. Gleichwohl können wir keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen.

Wenngleich die Verordnung in Kraft getreten ist, stehen die begleitenden technischen Regulierungsstandards noch aus. Zudem sind die Informationen zur Nachhaltigkeit bei den Versicherungsunternehmen noch nicht flächendeckend vorhanden. Deshalb kann eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch lückenhaft sein.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen steht weder dem Grunde, noch der Höhe nach in einem Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlageentscheidungen des Versicherers einhergehen.

Für die Beantwortung von Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Stand: 09.03.2021