Aktuelle Informationen

Anhebung der Pauschalierungsgrenze für Beiträge zur Gruppenunfallversicherung

04.12.2019: Neuer Grenzbetrag EUR 100,00 für die Pauschalsteuer

Der Arbeitgeber kann die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben, sofern der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer bisher EUR 62,00 im Kalenderjahr nicht übersteigt (§ 40b Abs. 3 EStG). Die Beitragsleistungen sind nur dann als Arbeitslohn zu qualifizieren, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann.

Dieser Grenzbetrag wird ab 01.01.2020 von EUR 62,00 auf EUR 100,00 angehoben.

 

Stuttgart, im Dezember 2019

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